Mit unserer Softwarelösung erhalten Sie automatisch bei Vertragsabschluss einen Zugang für unser Buchhaltungsprogramm*. Mit diesem Zugang können Sie Ihre Belege scannen und nach Bedarf auch Auswertungen ausdrucken oder einsehen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit die Kasse zu verwalten!
Senden Sie die Dokumente ganz einfach über das Portal in das Buchhaltungsprogramm* des Buchhalters* und er kann diese direkt sehen und bearbeiten. Es müssen keine E-Mails mehr geschrieben werden und nichts geht verloren. Alles wird ordnunggemäß übertragen!
Rufen Sie mich an unter 06181-258411, um einen Termin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Sie erreichen mich in der Regel von 09:00 - 17:00 Uhr in meinem Büro in Hanau An der kleinen Hufe 41. Gerne komme ich Sie auch in Ihrem Unternehmen besuchen und mache Ihnen ein Angebot für die angebotenen Dienstleistungen!
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.