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Nach einer neuen Studie gibt es bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten noch immer erhebliche Lücken. Knapp die Hälfte der Minijobber hatten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde im Jahr 2016 ausbezahlt bekommen. Aus der Studie lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass ein großer Anteil an Arbeitgebern die Bezahlung gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat. Rund 20 Prozent der Beschäftigten erhielten sogar weniger als 5,50 EUR die Stunde, knapp 40 Prozent kamen auf 7,50 EUR. Oft erhalten Minijobber auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub. Es wird gefordert, geeignete Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle aufzustellen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...