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Wenn zwei Bedingungen erfüllt sind, können Unfallkosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt passiert ist und dass die Kosten für den Unfall selbst gezahlt werden müssen. Ob die ärztlichen Behandlungskosten zusätzlich abzugsfähig sind, urteilt momentan das Finanzgericht.
Als berufliche Fahrt gilt:
Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg entstehen und nicht erstattet werden.
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Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...