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Mit BMF Schreiben vom 12.11.2018 wurden der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und der Zuschlagsteuern, sowie der Ablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschl. Zuschlagsteuern) bekannt gemacht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen dabei die u.a. nach dem Entwurf des Familienentlastungsgesetzes für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Einkommensteuertarif, Kinderfreibeträge usw.).
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...