Verlustverrechnung neu geregelt Mit dem vom Finanzausschuss beschlossenen Gesetzesentwurf wird die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Basis gestellt. Die festgestellten Verluste bei einer Kapitalgesellschaft sind bisher verloren gegangen, wenn Anteilseigner in die Körperschaft eingetreten sind. Künftig wird das so mitgebrachte Kapital keine Auswirkungen mehr auf die Verluste haben, wenn derselbe Geschäftsbetrieb nach dem Anteilserwerb fortgesetzt wird. Dadurch können viele junge innovative Unternehmen eine Verbesserung der Situation herbeiführen, ohne dass die steuerlichen Verluste für künftig erzielte Gewinne entfallen müssen
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...