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Der Verkauf von Ackerstatusrechten ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung, so der BFH mit Urteil vom 08.02.2018 (Az. VR 55/16). Demnach unterliegt die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts nicht der Pauschalbesteuerung. Dies ist dann der Fall, wenn diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein zum Umbruch von Dauergrünland ermöglicht werden soll.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...