Der BFH hat entschieden, dass Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Grund dafür ist eine seit 2013 geltende Neuregelung. Ab jetzt sollen die Kosten für ein Scheidungsverfahren unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen. Das Abzugsverbot für Prozesskosten gilt nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige Gefahr läuft seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen kann.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.