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Elterngeld bemessen

25.10.2017
Elterngeld bemessen
Das Elterngeld ist mit einem bestimmten Prozentsatz des letzten Einkommens im  Bezugszeitraum zu bemessen, maximal können 1.800 EUR gezahlt werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG werden Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei der Berechnung nicht einbezogen. Das gilt nach der aktuellen Entscheidung auch dann, wenn wie im Urteilsfall ein Anspruch auf diese Einmalzahlungen besteht.

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