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Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
Nach Rechtsprechung des BFH gilt eine Aufgabe des Unternehmens erst dann, wenn der Steuerpflichtige ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt eine dementsprechende Erklärung abgibt. Alternativ gilt der Betrieb als aufgegeben, wenn dem Finanzamt dazu Tatsachen bekannt werden, die zur Betriebsaufgabe führen. Das BMF hat mit einem aktuellen Schreiben auf diese Rechtsprechung reagiert und auch die Unterschiede zur Betriebsunterbrechung erläutert. Der Betrieb ruht, wenn die Tätigkeit vorübergehend eingestellt wird und die wesentlichen betrieblichen Grundlagen weiterhin vorhanden sind. Aus Beweisgründen sollte die Aufgabeerklärung immer schriftlich unter Angabe des Datums erfolgen.
 
 
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