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Kleinunternehmer sollen UST-Voranmeldung abgeben?

12.06.2019
Kleinunternehmer sollen UST-Voranmeldung abgeben?

Das Finanzamt versendet momentan Post an viele kleinen Unternehmer und möchte, dass sie vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben sollen, wenn sie eine USt- Identifikationsnummer haben und Geschäfts im Ausland tätigen.

Bei Unternehmern die pro Jahr nicht mehr als 1.000 Euro Umsatzsteuer zahlen müssen, war eine Umsatzsteuervoranmeldung bislang wegen der Jahreserklärung nicht nötig. Im Dezember 2018 wurde das Umsatzsteuer-Anwendungserlass aktualisiert und bringt eine Änderung für Kleinunternehmer und Freiberufler mit sich. Wer bisher keine vierteljährliche USt-Voranmeldung abgeben musste, kann nun ebendazu verpflichtet werden. Hat ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt kann ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen. Nach dem aktualisierten Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist der Kleinunternehmer damit zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet.

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