Aufgrund freiwilliger Vorauszahlungen im Rahmen von sich abzeichnenden Nachforderungen während der Betriebsprüfung wurde der Erlass der Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen beantragt. Streitig war die Berechnung des Zinslaufs durch die Finanzbehörde. Die Berechnung wurde vom BFH dahingehend bestätigt, dass für die Ermittlung der vollen Monate der Tag der Zahlung mitzurechnen und das Ende des ersten vollen Monats danach zu bestimmen ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.