Hier finden Sie die News aus den letzten Monaten

 

Antrag auf Erteilung Aufteilungsbescheid

13.04.2018
Antrag auf Erteilung Aufteilungsbescheid

Ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden kann nach Auffassung des Finanzgerichts nicht zurückgenommen werden. Über das Vermögen des Ehemannes wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, weshalb das Finanzamt die Schätzung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit durchführte. Die Klägerin hat daraufhin Einspruch eingelegt und eine Aufteilung der Steuerschulden beantragt. Die tatsächlich nachgereichte Gewinnermittlung verminderte die Einkünfte des Ehemannes erheblich, was dazu führte, dass aufgrund der beantragten Aufteilung die Steuerschulden nun zu 100 Prozent der Ehefrau zufielen. Mit erneutem Einspruch sollte der Antrag auf Aufteilung zurückgenommen werden. Das Finanzgericht lehnte ab, da keine Änderungsvorschriften zutreffend sind. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Ihr Ansprechpartner
McDATA Buchhaltung* Lübeck
Sie möchten Ihre Buchführung* auslagern oder MarkenPartner von McDATA werden?! Hier ein Standort-Vorschlag für Sie!
Willy-Brandt-Allee
23554 Lübeck

Tel: +49 (0) 451 59984825
Kontakt
6 weitere Finanzielle Förderungen für Kleine und Mittelständische Unternehmen

Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.

> mehr lesen

2025: Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein

Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK