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Ein Pauschbetrag lässt Sie einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Meistens möchte das Finanzamt für diese Beträge keine Belege sehen. Falls Sie höhere Kosten haben als den Pauschbetrag, können Sie selbstverständlich auch diese Kosten geltend machen. Sie müssen sie nur mit Nachweisen wie Quittungen oder Kaufverträgen belegen. Zu den Pauschbeträgen zählen:
Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer: 1.000 Euro
Werbungskosten-Pauschalen für Rentner: 102 Euro
Pendlerpauschale: 30 Cent je Kilometer
Arbeitsmittel: 110 Euro
Kontoführungsgebühr: 16 Euro
Vepflegungspauschale: Bis zu 24 Euro
Bewerbungskosten: Bis zu 8,50 Euro
Reinigung der Arbeitskleidung
Telefonkosten: 240 Euro
Umzugspauschale: Bis zu 1.528
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.908 Euro
Pauschbetrag bei Behinderung: bis zu 3.700 Euro
Pflege-Pauschbetrag: 924 Euro
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