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Das BMF hat sich nun in einem Schreiben zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO ab 2015 geäußert. Danach ist Aussetzung der Vollziehung nur zu gewähren, wenn dies im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt. Einer generellen Aussetzung der Vollziehung wird damit nicht durch die Finanzverwaltung zugestimmt.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...