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Bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um eine Art Steuerfreibetrag, der zusätzlich zum Kindergeld einmal pro Jahr gewährt wird. Für das erste Kind erhält man 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Den Entlastungsbetrag erhält der alleinerziehende Elternteil, wenn er:
- Alleinstehend ist
- Für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht
- Das Kind eine Identifikationsnummer hat
- Das Kind im Haushalt des Elternteils lebt
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Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...