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Nach zehn Jahren ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei. Sollte der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jedoch weniger betragen, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Muss also eine eventuelle Entschädigung versteuert werde, wenn die Immobilie enteignet wurde?
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist bleiben nur dann steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn weniger als 600 Euro im Jahr beträgt. Wird die Immobilie mit einem höheren Gewinn verkauft, muss dieser in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...