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Eine Gehaltsumwandlung gilt nicht mehr als steuerschädlich soweit das Gesetz lohnsteuerliche Begünstigungen wie die Pauschalisierungsmöglichkeiten oder die Steuerbefreiung davon abhängig macht, dass ein Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Entscheidend für die lohnsteuerliche Begünstigung ist, dass der Zuschuss verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...