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Aufgrund einer Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass die Umsatzsteuer-Pauschalierung von Landwirten als rechtskonform erachtet wird. Eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht geplant. Der Hintergrund ist, dass die Anwendung der Pauschalierung für Land- und Forstwirte nicht auf bestimmte Unternehmensgrößen beschränkt ist, sondern für Klein- und Großunternehmen gleichermaßen zur Anwendung kommen kann. Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate eine neue Lösung zu finden, andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Rund 66 Prozent aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wenden die Pauschalierung an, das sind 181.000 Unternehmen. Die Regelung der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Land- und Forstbetriebe geht bis ins Jahr 1968 zurück.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...