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Die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück führt laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen. Damit wurde eine Beschränkung der Vollstreckung abgelehnt, was unter anderem auch damit begründet wurde, dass der Ehemann mietfrei das Objekt bewohnte. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage wurde Revision beim BFH zugelassen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...