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Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers können Mitarbeiter Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Im Urteilsfall hatte der Kläger Insolvenzgeld aufgrund der vorgelegten Lohnabrechnungen erhalten. Im gerichtlichen Verfahren stellte sich heraus, dass der Maurer für 400 EUR monatlich Vollzeit beschäftigt wurde, was als sittenwidrig anzusehen ist, da ein auffälliges Missverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung bestehe. Für die Höhe des Insolvenzgeldes bedeutet dies, dass dieses nicht nach der vertraglichen Vergütungsabrede zu bemessen ist, sondern auf Grundlage des üblicherweise gezahlten Tariflohns. Der Kläger hatte für einen Stundenlohn von nicht einmal ein Fünftel des üblichen gearbeitet. Der Umstand, dass der Kläger monatelang die Zahlung akzeptiert habe, könne ihm nicht zur Last gelegt werden. Nach Auffassung des Sozialgerichtes ist regelmäßig so, dass Arbeitnehmer sich wegen schwächerer Lage auf einen ungünstigen Vertrag einlassen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...