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Die Kleinunternehmerregelung wird aus Sicht der deutschen Finanzamtverwaltung immer nach dem gesamten Umsatz ermittelt. Dies gilt auch bei Anwendung der Margenbesteuerung. Ob diese Regelung zutreffend ist, hat der BFH nun dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Im Klagefall wendet der Gebrauchtwagenhändler die Margenbesteuerung an. Ermittelt er seinen Umsatz nach der Handelsspanne, wäre er noch ein Kleinunternehmer.
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Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...