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Neue Vordrucke EÜR

22.12.2017
Neue Vordrucke EÜR
Das BMF hat die neuen Vordrucke für die EÜR 2017 bekannt gegeben. Auch die Vordrucke zur Sonder- und Ergänzungsrechnung wurden veröffentlicht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 ist in allen Fällen die elektronische Übermittlung mittels Standardformular vorgeschrieben. Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach Unternehmer mit Einnahmen unter 17.500 EUR befreit waren, ist entfallen. Neuerungen im Vordruck ergeben sich bei der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages.

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