Sie als unser Partner

Vom Gesetzgeber her darf grundsätzlich jeder, der sich schon mindestens drei Jahre hauptberuflich mit der Bearbeitung von Buchhaltung beschäftigt hat und eine kaufmännische Ausbildung vorweisen kann, als Buchführungshelfer oder Kontierer selbständig tätig werden.
Wir legen vor allem Wert auf persönlich und fachlich qualifizierte Partner, denen die tägliche Arbeit im Umgang mit Zahlen und Menschen Spaß macht und Buchhaltung als ihre Passion sehen.

Wir passen perfekt zusammen,

wenn Sie zwischen 25 und 60 Jahre jung sind, eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium in den kaufmännischen oder wirtschaftsberatenden Berufen besitzen und den Umgang mit Finanzbuchhaltungssoftware sowie den Office Produkten beherrschen.

wenn in Ihrem schon bestehenden Unternehmen noch Kapazitäten frei sind und Sie diese effektiv einsetzen möchten.

wenn Sie Vertriebsprofi, Entscheider, Versicherungsagent, kaufmännischer Leiter, Geschäftsführer oder Banker mit guten kaufmännischen Grundlagen sind.