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McMAIL 07/2008
Regelung der neuen GmbH verzögert sich

Es ist geplant, das Stammkapital für die Rechtsform der GmbH von derzeit 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabzusetzen (Modernisierungsgesetz des GmbH-Rechts = MoMiG). In dem Zusammenhang wird auch eine sog. Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt geplant, wobei das erforderliche Stammkapital mit 25 % jährlich aus den Gewinnrücklagen angespart werden kann. Geplant war zunächst, die Änderungen im Frühjahr dieses Jahres zu beschließen. Nunmehr ist nach Aussage der zuständigen Stellen die Verabschiedung auf das dritte Quartal 2008 verschoben worden.


Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008

Zum 01.07.2008 wird die beschlossene Reform der Pflegeversicherung umgesetzt. Der allgemeine Satz steigt auf 1,95 % (vorher 1,7 %) bzw. für Kinderlose auf 2,2 % (vorher 1,95 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose in Hohe von 0,25 % ist vom Arbeitnehmer allein zutragen. Im Bundesland Sachsen gilt wie bisher eine abweichende Regelung (Arbeitnehmer trägt 1,475 %, Arbeitgeber 0,475 %). Zudem werden die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert. Einer der Schwerpunkte liegt in dem Bereich der ambulanten Leistungen. Für Angehörige, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wird eine Pflegezeit eingeführt (unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten).


Arbeitszimmer bei regelmäßigen Besprechungen

Eine gelegentliche Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für Besprechungen mit Auftraggebern oder Freien Mitarbeitern kann die Privatsphäre nicht durchbrechen (FG München vom 20.11.2007). Im Urteilsfall nutzte der Unternehmensberater das häusliche Arbeitszimmer für die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit, vorwiegend für Besprechungen mit Auftraggebern und Freien Mitarbeitern. Die private Sphäre wurde vom Finanzgericht sogar mit der vorliegenden Tatsache bejaht, dass in dem Raum zwei auf 400-EUR-Basis festangestellte Mitarbeiter die anfallenden Büroarbeiten für den Kläger erledigten. Hinweis: Ein häusliches Arbeitszimmer liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Raum als Kanzlei eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters oder als Arztpraxis genutzt wird.


Pendlerpauschale: Kindergeldbescheide vorläufig

Durch die Einschränkung der steuerlichen Anwendungen der Entfernungspauschale ist unter Umständen auch das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag betroffen. Führt letztendlich allein die Anwendung der gesetzlichen Regelung (ab dem 21. Km) dazu, dass der maßgebliche Grenzbetrag von 7.680 EUR überschritten wird, ist eine Kindergeldfestsetzung ab sofort mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen (Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern). Hinweis: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale für verfassungswidrig erachten, wird das Kindergeld von Amts wegen festgesetzt; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.


Unkenntnis des Leistungsempfängers wegen Umsatzsteuerhaftung

Solange der Leistungsempfänger keine eindeutige Kenntnis davon hatte, dass der Lieferant die Umsatzsteuer später nicht abführen wird, muss er nicht für die Umsatzsteuer haften. Der Leistungsempfänger kann dem Lieferanten nicht grundsätzlich unterstellen, dass er die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht entrichten will. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.02.2008 gilt dies auch bei drohender Insolvenz des Lieferanten. Hinweis: Um als Leistungsempfänger die Umsatzsteuerhaftung zu verhindern, sollte frühzeitig gewisse Anhaltspunkte überprüft werden, z.B. die Angabe der Steuernummer.


Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen

Nach dem Beschluss des Finanzgerichts München vom 31.10.2007 muss zum Nachwies der betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen auch der Anlass der Bewirtung angegeben werden .Angaben wie „Geschäftsbesprechung“, „Besprechung“ oder „Geschäftsessen“ reichen hier nicht aus. Um die betriebliche Veranlassung hinreichend nachprüfen zu können, sind möglichst detaillierte Angaben zum Anlass der Bewirtung anzugeben. Hinweis: Zusätzlich ist der Ort, Tag, und die Teilnehmer anzugeben sowie eine Unterschrift des Bewirtenden vorzuhalten.


44-EUR-Grenze bei Tankkarten

Nach Auffassung der Finanzverwaltung haben Tankkarten regelmäßig eine Zahlfunktion und wirken daher wie eine Firmenkreditkarte (wie Bargeld). Da nun kein Sachbezug zugewendet wird, ist die 44-EUR-Freigrenze hier nicht anwendbar. Eine andere Lösung ergibt sich nur dann, wenn Benzingutscheine über eine Kundenkarte des Arbeitsgebers abgerechnet werden, die bei der Tankstelle verbleibt (Verfügung OFD Hannover vom 28.04.2008). Hinweis: Auf den Tankgutscheinen muss die genaue Bezeichnung der Treibstoffart erfolgen sowie eine Angabe der Literzahl. Ein Geldbetrag darf allerdings nicht angegeben werden.


Mehrfachbeschäftigung von Minijobbern

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, wenn eine bei ihm auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft bei anderen Arbeitgebern noch weitere Beschäftigungen ausübt. Wird hierbei die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 400 EUR in Summe überschritten, setzt die Sozialversicherungspflicht erst ab dem Zeitpunkt ein, zu dem ein Sozialversicherungsträger dies verbindlich festgestellt habt. Nach dem Urteil des baden-württembergischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007 soll dies selbst dann gelten, wenn der Arbeitgeber die weiteren Tätigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig ignoriert hat. Hinweis: Um Streitfällen aus dem Weg zu gehen, ist anzuraten, auf eine schriftliche Bestätigung des Minijobbers zu bestehen, dass keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden.   ¶