Arbeitgeberzuschuss zum Homeoffice
Nach der Verfügung der OFD Münster vom 27.02.2008 ist der Zuschuss des Arbeitgebers für die Einrichtung eines Büros beim Arbeitnehmer keine Mieteinnahme. Deshalb dürfen die Aufwendungen für das Büro nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen abgezogen werden. Konkret fehlt es nach Meinung der Finanzverwaltung an einem Mietvertrag. Die vorhandene Betriebsvereinbarung konnte den Mietvertrag nicht ersetzen.
Sponsoring gemeinnütziger Sportvereine
Verpflichtet sich ein Sponsor eines eingetragenen gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit zu fördern (finanziell und organisatorisch), liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Dies ist dann der Fall, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug unter anderem das Recht einräumt, Werbeanzeigen zu schalten oder Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder zu informieren und werblich einzuwirken. Im Urteilsfall vom 07.11.2007 des Bundesfinanzhofs wurden bei herausgegebenen Vereinzeitungen sponsorbezogene Themen dargestellt (Versicherungen) und bei Vereinsveranstaltungen durch spezielle Vorträge für diese Themen geworben.
Pauschsteuer für Sachzuwendungen
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde eine neue Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter mit 30 % eingeführt (§ 37 b EStG). Im Vorgriff auf ein Schreiben des BMF haben sich nun die OFD Münster und OFD rRheinland dazu geäußert. Anders als ursprünglich angenommen wäre es nach Auffassung der OFD zulässig, die Pauschalierung für Zuwendungen an Dritte und an eigene Arbeitnehmer jeweils gesondert anzuwenden. Das Wahlrecht übt der Arbeitgeber durch die Abgabe der Lohnsteueranmeldung aus. Die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung kann nicht zurückgenommen werden.
Dienstwagen
Betriebsausgabenabzug auch bei 1 % - Regelung
Die pauschale Besteuerung eines Firmen-Pkws steht der steuerlichen Geltendmachung weiterer, im Zusammenhang mit dem Dienstwagen stehenden Kosten, nicht entgegen. Unternehmer, die die private Mitbenutzung ihres Dienstwagens nach der 1 % - Regelung ermitteln, können daher etwa den Mietzins für eine Garage, Leasingraten oder Versicherungsprämien als Betriebsausgabe in Ansatz bringen (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Az. 6 K 1463/04 B).
Gesellschafter-Geschäftsführer
Firmen-Pkw: Privatnutzung ohne Vertragsgrundlage Nutzt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw seiner GmbH privat, löst dies keine verdeckte Gewinnausschüttung aus. Im konkreten Fall begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass es an einer gesellschafsrechtlichen Veranlassung fehle, da die Privatnutzung eines Firmenwagens im Zuge eines Anstellungsverhältnisses allgemein üblich sei. Die Privatnutzung sei daher durch den Anstellungsvertrag und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass zu Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass dem Fiskus eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde. Bislang hatte der BFH nur in Bezug auf die GmbH entschieden, dass der Abzug der in der in der Rechung der GmbH ausgewiesenen UST nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegeben Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den VST-Abzug begehre, trage die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe. Für ihn bestehe eine Obliegenheit, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern. Mit dem aktuellen BFH.Urteil werden diese Anforderungen auf alle Unternehmer erstreckt unabhängig von der Rechtsform, in der sie ihr Unternehmen betreiben.