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McMAIL 11/2007
Einkommensteuer

Einkünfteerzielung bei Vermietung und Verpachtung

Nach dem BMF-Schreiben vom 24.05.2007 wird bei der Ermittlung der Einkünfte  bei der Kindertagespflege zugelassen, dass anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 300 EUR je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit abgezogen werden. Diese Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit  von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag und ist bei geringerer Betreuungszeit anteilig zu kürzen. Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt vom 19.06.2007 kann aus Vereinfachungsgründen von einer 5-Tage-Woche und vier Arbeitswochen im Monat (= 20 Arbeitswochen im Monat) ausgegangen werden.


Fahrten zur Nebentätigkeit sind zusätzlich zu erfassen

Die Nutzung eines überlassenen Pkw im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses stellt nach dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 28.06.2007 einen zusätzlichen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Daher tritt keine Abgeltungswirkung durch die Anwendung der 1 %- Regelung für sämtliche nicht für den ersten Arbeitgeber durchgeführten Fahrten ein. Es ist vielmehr ein zusätzlicher Sachbezug zu erfassen, der wiederum nach den Möglichkeiten der Privatversteuerung ermittelt wird (1 %-Regelung, Fahrtenbuch).


Umsatzsteuervorauszahlung - regelmäßig wiederkehrend

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2007 ist eine für das vorangegangene Kaldenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe anzusehen. Damit ist die Zahlung bereits im vorangegangenen Veranlassungszeitraum (Zeitraum der Zugehörigkeit) abziehbar. Für die Anerkennung von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben ist jedoch erforderlich, dass diese kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres (bis zu 10 Tage) gezahlt wird.


Umsatzsteuer

Ergänzen von Rechnungen

Nach Vorgaben der neuen Umsatzsteuerrichtlinien kann beim Fehlen von einzelnen Angaben in der ordnungsgemäßen Rechnung auch der Empfänger der Rechnung diese Angaben berichtigen ( R 202 Abs. 3 Satz 6). Dies bezieht sich auf die Angaben über die Menge der gelieferten Gegenstände oder den Zeitpunkt des Umsatzes. Sofern aber der Empfänger der Rechnung diese Ergänzungen vornimmt, muss er den Aussteller der Rechnung davon in Kenntnis setzen. Hinweis: Die Kenntnisnahme ist ggf. nachzuweisen.


Lohnsteuer

Bewertung von Sachbezügen - keine Änderung

Der Bundesfinanzhof hat bei der Bewertung von Sachbezügen ein Wahlrecht eingeräumt, ob mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag) oder mit dem Endpreis für Letztverbraucher (mit Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag) bewertet wird. Die Finanzverwaltung widerspricht dem vom Bundesfinanzhof eingeräumten Wahlrecht mit Schreiben vom 28.03.2007. Damit ist zwingend bei den einzelnen Sachbezügen nach bisherigem Recht vorzugehen, da ein eingeräumtes Wahrecht nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht.


Wegfall Lohnsteuerkarte

Das Bundeskabinett hat im August 2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Dabei soll auch ab 2011 die Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Steuerkarte ersetzt werden. Grundlage dieser Regelung ist die  geplannte zentrale elektronische Speicherung von Steuerdaten. Es handelt sich dabei um einen Datenpool, in dem die neue, lebenslang geltende steuerliche Identifikationsnummer mit allen für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Angaben verknüpft wird.